§ 1 Vertragsgegenstand
MD Software & Design (im Folgenden: „Anbieter“) liefert Hard- und Software und erbringt sämtliche Dienstleistungen im EDV- und Telekommunikationsbereich. Für alle Leistungen des Anbieters gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie – Produkt-, Projekt und Servicebezogen – die jeweiligen zusätzlichen Bestimmungen.
§ 2 Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistungen des Anbieters bestimmt sich nach den folgenden Regelungen sowie den von dem Kunden bei der Bestellung konkret gewählten Produkten, Dienstleistungen und Services nebst der jeweiligen Beschreibung.
- Bei internetbasierten Leistungen verpflichtet sich der Anbieter zur Bereithaltung der Dienstleistung oder des Services, gemäß der vereinbarten SLA‘s. Der Anbieter weist darauf bin, dass aufgrund begrenzter Leitungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten ggf. kein störungsfreier Zugang zum Internet gewährleistet werden kann. Der Anbieter übernimmt daher keine Verpflichtung für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit. Ferner ist der Anbieter berechtigt, an im jeweiligen SLA definierten Wartungsfenster Wartungsarbeiten durchzuführen. Dieser Zeitraum, während dessen es zu Beeinträchtigungen des Zugangs kommen kann, ist von der Leistungspflicht des Anbieters grundsätzlich ausgenommen.
- Soweit der Anbieter dem Kunden technische Geräte und/oder sonstige technische Einrichtungen installiert und zur Miete überlässt, bleiben diese im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, die überlassene Hard- und Software jederzeit zu erneuern. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zu übersenden. Diese Regelungen gelten nicht für die vom Kunden beim Anbieter gekauften technischen Geräte. Diese bleiben aber bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
- Soweit der Anbieter dem Kunden Software zur Verfügung stellt, dient diese nur der Nutzung in unveränderter Form auf der in der Leistungsbeschreibung des Anbieters bestimmten Anzahl von Computern und/oder Benutzern. Mit Nutzung der Software erklärt sich der Kunde mit den Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller einverstanden. Dem Kunden obliegt es, vor Installation der Software alle bereits vorhandenen Daten seines Computers zu sichern. Für Softwarefehler, Datenverluste oder sonstige Schäden, die durch Installation oder Nutzung der Software entstehen, haftet der Anbieter nur im Rahmen des § 11 dieser AGB.
- Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter, seine Interessen im Rahmen der laufenden Verträge und eines eventuellen Anbieterwechsels für alle Telekommunikations-, Teledienst- und sonstige Softwareleistungen wahrzunehmen. Diese Vollmacht gilt unwiderruflich für die Zeit ab dem Beginn und bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dem Ende der Vertragsbeziehung.
§ 3 Änderungen des Leistungsinhalts und der Preise
- Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt der Leistung, insbesondere in technischer Hinsicht, einseitig zu ändern, soweit die Änderung nicht die vertraglichen Vereinbarungen mehr als unwesentlich zum Nachteil des Kunden verändert, zum Beispiel, wenn die Funktionalitäten (z. B. Übertragungsgeschwindigkeiten) beibehalten oder verbessert werden. Der Anbieter ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Der Anbieter ist berechtigt, die technischen Mittel sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des
Kunden entgegenstehen. Der Anbieter ist auch berechtigt, IP-Nummern zu ändern. - Im Falle bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Kostensteigerungen, insbesondere wenn Dritte, von denen der Anbieter zur Erbringung seiner Leistungen erforderliche Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen, oder wenn aufgrund von Regulierungsvorschriften eine Preiserhöhung erforderlich ist, stehen dem Anbieter folgende Rechte zu:
- Der Anbieter ist berechtigt, die Kostensteigerung durch einseitige Preisanpassung an den Kunden weiterzugeben, sofern die durch die Kostensteigerung veranlasste Preiserhöhung innerhalb eines Kalenderjahres 5% des jährlichen Entgelts nicht übersteigt.
- Beträgt die Kostensteigerung mehr als 5%, höchstens aber 10% des jährlichen Entgelts, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden anzuzeigen, dass er aufgrund der Kostensteigerung eine Preiserhöhung im Rahmen der Kostensteigerung beabsichtige. Die Anzeige hat mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden der beabsichtigten Preiserhöhung zu erfolgen. Mit der Anzeige wird der Kunde darauf hingewiesen, dass sein Einverständnis zu der Preiserhöhung als erteilt gilt, wenn er dem angezeigten Änderungswunsch nicht innerhalb dieser zweimonatigen Frist schriftlich widerspricht. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, wird die Vertragsänderung wirksam. Im Falle eines Widerspruchs des Kunden ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrags mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
- Beträgt die Kostensteigerung mehr als 10% des jährlichen Entgelts, hat der Anbieter ein ausdrückliches Einverständnis des Kunden zu der Vertragsänderung einzuholen. Stimmt der Kunde einer Anpassung an die gestiegenen Kosten nicht zu, so ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrags mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
§ 4 Leistungshindernisse
- Alle Leistungen des Anbieters werden nur im Rahmen der bestehenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten erbracht. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, seine der Leistungserbringung dienenden Einrichtungen funktionsfähig zu halten, sie dem technischen Fortschritt sowie den allgemeinen Marktverhältnissen anzupassen und ihre Kapazitäten an dem Nutzungsverhalten seiner Kunden auszurichten.
- Leistungsunterbrechungen oder -verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die dem Anbieter seine Leistung zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, ohne dass den Anbieter ein Verschulden trifft, und die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und in dem Umfang ihrer Wirkung die Leistungsverpflichtung des Anbieters. Dies gilt auch, wenn der Anbieter sich bereits im Lieferverzug befindet. Ereignisse in dem vorbezeichneten Sinne sind etwa Streik und Aussperrung, technische Ausfälle bei anderen Betreibern von Telekommunikationsanlagen, -übertragungswegen oder -netzen, Ausfälle bei der Stromversorgung, Feuer, Naturkatastrophen, Gewaltakte Dritter, die missbräuchliche, insbesondere übermäßige Inanspruchnahme der Dienste des Anbieters, das Auftreten von Computerviren sowie behördliche Eingriffe. Soweit der Anbieter sich zur Erbringung eigener Leistungen Dritter bedient, steht die Leistungspflicht des Anbieters unter dem Vorbehalt, dass der vertraglich verpflichtete Dritte richtig und rechtzeitig leistet; ist dies nicht der Fall, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren.
- Führen Ereignisse im Sinne des vorstehenden Absatzes zur dauernden Unmöglichkeit oder zu einer dauerhaften erheblichen Beeinträchtigung der Leistung, so werden beide Parteien ab dem Eintritt des Ereignisses von der Verpflichtung zur weiteren Vertragserfüllung endgültig frei.
- Ist einer Partei aufgrund der Dauer des Leistungshindernisses ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, ist die Partei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Für die bei dem Kunden vorhandene technische Ausstattung (Hard- und Software) und deren Kompatibilität mit den Leistungen des Anbieters ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste ausschließlich zweckentsprechend und unter Beachtung der sich aus dem gewählten Tarif ergebenden Beschränkungen zu nutzen.
- Der Kunde hat sich bei der Nutzung der Dienste jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten. Insbesondere ist er verpflichtet,
- sämtliche für die Nutzung des Internets allgemein geltende Regeln zu wahren, z.B. das Verbot, „Spams" (elektronische Massen-Postwurfsendungen) oder „Mailbomben" (Mails über MB 50 oder massenhafte gleichadressierte Mails) zu versenden oder in fremde Netze unter Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen einzudringen oder deren Betrieb zu manipulieren,
- keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderte Informationen, Sachen und sonstige Leistungen zu übersenden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung,
- anderen nicht unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln unbefugt nachzustellen (§ 238 StGB),
- keine Daten zu versenden oder in das Internet einzustellen oder auf Informationen zu verweisen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen oder sittenwidrig sind,
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, z.B. Passworte geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und, sofern erforderlich, für deren Änderung Sorge zu tragen, sowie dem Missbrauch eigener Anlagen durch Dritte vorzubeugen,
- sämtliche für Internetseiten geltende gesetzliche Vorgaben einzuhalten, insbesondere eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung bzw. ein Impressum abrufbar zu halten (§ 5 TMG),
- die nationalen und internationalen Urheber- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
- Außerdem ist der Kunde verpflichtet,
- dem Anbieter jede Änderung seiner Verhältnisse, insbesondere seiner Anschrift, oder Nutzungsabsichten anzuzeigen, die für die Tarifeinordnung, die Abrechnung der Dienste oder für die Erbringung der Leistungen des Anbieters erkennbar von Bedeutung sein kann, und
- bei Beendigung des Vertrages über den Internet-Zugang ihm zugeteilte IP-Nummern freizugeben, d.h. die Rechnerkonfigurationen entsprechend zu ändern oder sonst die Nutzung der Nummern als Rechneradressen einzustellen.
- Ferner obliegt es dem Kunden,
- dem Anbieter die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist;
- regelmäßig die Mitteilungsseiten in dem Internet-Angebot des Anbieters auf wichtige Mitteilungen hin durchzusehen sowie die dem Anbieter zur Zustellung von Mitteilungen benannte E-Mailadresse bzw. Mailbox regelmäßig auf den Eingang von Mitteilungen zu überprüfen;
- aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich des Anbieters haben können, unverzüglich anzuzeigen und den Anbieter bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen;
- vor der Installation der Zugangssoftware sowie der Ausführung von Installations- oder Wartungsarbeiten durch den Anbieter seine Datenbestände vor dem Verlust zu sichern sowie den Anbieter auf ungesicherte Datenbestände hinzuweisen;
- dem Anbieter im Falle technischer Schwierigkeiten auf Verlangen Auskunft über die von ihm zur Nutzung der Dienste des Anbieters eingesetzten technischen Ausstattungen zu erteilen und zumutbaren Empfehlungen des Anbieters in dieser Hinsicht Folge zu leisten.
§ 6 Haftung und Freistellungsverpflichtung des Kunden, Sperrung des Zugangs und Kündigung wegen Vertragsverstößen des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die von Dritten wegen möglicher Verstöße gegen ihre Rechte oder gesetzliche Vorschriften durch die Nutzung der Dienste des Anbieters durch den Kunden erhoben werden, sowie alle mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte verbundenen Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, den Anbieter von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Information des Anbieters verpflichtet, wenn er eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezügliche Anhaltspunkte vorliegen.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung an das Internet vorläufig zu unterbrechen, wenn dem Kunden schwerwiegende Vertragsverstöße, insbesondere Verstöße gegen die in § 4 Abs. 3 aufgeführten Pflichten zur Last fallen oder ein hinreichender Verdacht gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn der Anbieter eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte (insbesondere auf Unterlassung) in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet ist. Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, sonst unverzüglich, zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung fort oder ist der Verstoß derart gravierend, dass dem Anbieter eine Fortsetzung der Vertragsbeziehung nicht zuzumuten ist, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
§ 7 Nutzung durch Dritte
- Die Nutzung der Leistungen des Anbieters stehen ausschließlich dem Kunden sowie dem von ihm beschäftigten Personal zu. Eine Nutzung durch sonstige Dritte, insbesondere die Weitervermarktung der Leistungen des Anbieters, bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, die über seinen Anschluss die Dienste des Anbieters nutzen, einzuweisen und ihnen die Einhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen sowie sämtlicher Rechtsvorschriften aufzuerlegen. Für ein Verschulden solcher Personen hat der Kunde im Verhältnis zum Anbieter einzustehen.
- Zeit- oder volumenabhängige Gebühren hat der Kunde auch dann zu zahlen, wenn sie auf einer unbefugten Nutzung seines Zugangs oder auf technischen Defekten seiner Anlagen oder der Anlagen seiner Kommunikationspartner beruhen. Weist der Kunde jedoch nach, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters nicht zuzurechnen ist, steht dem Anbieter insoweit kein Anspruch auf Entgeltzahlung zu.
§ 8 Abrechnung, Beanstandungen und Zahlung
- Gleichbleibende monatliche Entgelte sind, soweit nicht anders vereinbart, bis zum 10ten Werktag des aktuellen Kalendermonats fällig. Im Übrigen sind die Forderungen des Anbieters sofort nach Rechnungszugang fällig. Der Anbieter kann Rechnungen als E-Mail-Anhang versenden oder in seinen Internetseiten zum Abruf bereit halten.
- Über volumen- oder aufkommensbezogen abzurechnende Dienste erhält der Kunde monatlich eine Abrechnung. Daten über die Verbindungen, für die der Kunde entgeltpflichtig ist, enthält die Abrechnung nur, soweit der Kunde nach Maßgabe des § 99 TKG dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat oder er Einwendungen gegen die Höhe der Verbindungsentgelte erhoben hat.
- Beanstandungen gegen - auch per E-Mail erteilte oder durch Abrufmöglichkeit zur Verfügung gestellte - Abrechnungen muss der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung schriftlich gegenüber dem Anbieter erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung der Abrechnung.
- Wird die Zahlungspflicht des Kunden durch den Zugang einer Rechnung fällig, gerät der Kunde in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlt.
- Auch wenn der Anbieter vorleistungspflichtig ist, kann er Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden erkennbar wird. Als solche gelten auch Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr wie z.B. das mindestens zweimalige Überschreiten von Zahlungsterminen. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Zahlung bzw. zur Sicherheitsleistung nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, unbeschadet seiner vertraglichen Ansprüche den Netz-Zugang zu sperren, bzw. seine sonstige Leistung zurückzuhalten.
- Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Anbindung vorläufig zu sperren. Der Kunde bleibt zur Zahlung der monatlichen Entgelte verpflichtet.
- Kommt der Kunde
- für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Bezahlung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teil des Entgelts oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Der Anbieter ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.
§ 9 Ausfallzeiten, unberechtigte Störungsanzeigen
- Wegen Ausfallzeiten, die der Anbieter trotz sachgerechten Bemühens nicht verhindern kann, ist eine Reduzierung des geschuldeten gleichbleibenden Entgelts nicht zulässig.
- Leistet der Anbieter aufgrund der Störungsanzeige einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden hatte (z.B. Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der vom Kunden eingesetzten Hardware, Software oder Leitungsverbindung), ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden alle Aufwendungen und Materialkosten sowie den entstandenen Zeitaufwand zu angemessenen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
§ 10 Haftung des Anbieters
- Soweit der Anbieter Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt, gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 44a TKG.
- Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 44a TKG gelten für eine Haftung des Anbieters auf Schadensersatz – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – die folgenden Haftungsausschlüsse und –Begrenzungen:
- Der Anbieter haftet, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von 5000,00 € (fünftausend Euro) begrenzt.
- Für den Verlust von Daten als Mangelfolgeschaden haftet der Anbieter nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, noch für gesetzliche Ansprüche.
- Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Anbieters, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich der Anbieter zur Vertragserfüllung bedient.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertragsdauer ist – abhängig von der jeweils bereitgestellten Leistung – definiert im jeweiligen Angebot zum Produkt, Dienstleistung oder Service oder in unseren SLA’s definiert.
- Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Kalendermonaten frühestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
- Bei Kündigung vor Ablauf der Mindestüberlassungszeit ist eine einmalige Deinstallationsgebühr in Höhe der Installationsgebühr sowie ein Ablösebetrag zu entrichten, der 50% der bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit noch fälligen monatlichen Entgelte entspricht. Diese Ansprüche entstehen mit Vertragsabschluss und sind sofort fällig. Der Anbieter duldet indes zinslos die Nichtzahlung bis zum vorzeitigen Ende des Vertrages.
- Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag bei schwerwiegenden Vertragsverstößen des Kunden nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 S. 5 sowie wegen Zahlungsverzugs des Kunden nach Maßgabe des § 8 Abs. 7 außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Wird das Vertragsverhältnis außerordentlich aus Gründen beendet, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Viertels des bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit noch zu zahlenden restlichen Entgelts zu entrichten. Der Betrag ist in einer Summe fällig. Die Möglichkeit des Nachweises eines höheren Schadens bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
- Die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen auch ohne ausdrückliche Bezugnahme diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.